Kirchenvorstand

Mitglieder des Kirchenvorstandes 2020 - 2026 (nicht vollständig)
Mitglieder des Kirchenvorstandes 2020 – 2026 (nicht vollständig)

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsteam einer Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten darin gemeinsam an der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, von der Gestaltung der Gottesdienste und des Konfirmandenunterrichts über das Ortskirchenvermögen und die kirchlichen Gebäude bis hin zur Förderung des Gemeindeaufbaus. Die Zahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde, in unserem Fall sind es 12 im Jahr 2020 gewählte bzw. berufene Vertreter, verstärkt um unsere Pfarrer.

Dieses Leitungsgremium trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt, wobei alle Mitglieder unserer Gemeinde ab 14 (falls konfirmiert) bzw. ab 16 wahlberechtigt sind. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes stehen gerne für die Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Der Auftrag und die rechtliche Stellung des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand hat die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde. Er entscheidet im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem oder mehreren seiner Mitglieder oder einem Ausschuss zur Beratung oder zur Erledigung übertragen.

Amtszeit des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand wird für jeweils sechs Jahre gewählt. Die Legislaturperiode beginnt in der Regel jeweils mit dem Kirchenjahr und endet mit diesem.

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand der Gemeinde wird durch Wahl und Berufung gebildet. Er besteht aus den gewählten und berufenen Kirchvorstehern, die Laien sein müssen sowie den Pfarrern der Gemeinde.

Entsprechend der Empfehlungen unserer Landeskirche besteht unser Kirchenvorstand aus den Pfarrern des Schwesternkirchverhältnisses (aktuell 7) und 12 Laien, von denen 9 gewählt und 3 berufen wurden.

Aktuelle Zusammensetzung unseres Kirchenvorstandes

Der amtierende Kirchenvorstand wurde im September 2020 gewählt und am 1. Adventssonntag 2020 (29.11.2020) in sein Amt eingeführt. Die aktuelle Legislaturperiode endet mit dem Kirchenjahr 2026, also am Ewigkeitssonntag 2026.

Stefan Schulze
Kirchenvorsteher Vorsitz
E-Mail:
Stefan Hirschberg
Kirchvorsteher, Prädikant
E-Mail:
Matthias Nitz
Kirchvorsteher
E-Mail:
Matthias Schumann
Kirchvorsteher, Vorsitzender Stiftung
E-Mail:
Gunar Berghänel
Kirchvorsteher
E-Mail:
Hannah Kamprad
Kirchvorsteherin
E-Mail:
Elsemarie Schaarschmidt
Kirchvorsteherin
E-Mail:
Axel Schweppe
Kirchvorsteher
E-Mail:
Lucas Eger
Kirchvorsteher
E-Mail:
Anka Kassel
Kirchvorsteherin
E-Mail:
Isabel Schönherr
Kirchvorsteherin
E-Mail:
Margit Ulbricht
Kirchvorsteherin
E-Mail:

Aufgrund unserer Stellung als anstellende Gemeinde in der Region Chemnitz-Mitte sind alle Pfarrerinnen und Pfarrer der Region im Kirchenvorstand vertreten.

Pfarrer/inGemeinde
Gabriele FührerPfarrerin / Leiterin des Pfarramtes / Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes
Frank ManneschmidtSuperintendent / Gemeindepfarrer
Stephan TischendorfPfarrer, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Ev.-luth. Kirchenbezirk Chemnitz
Dorothee LückePfarrerin Kirchgemeinde St. Jakobi-Kreuz
Cornelia HenzePfarrerin Kirchgemeinde St. Jakobi-Kreuz
Markus LöfflerPfarrer Trinitatiskirchgemeinde,
Hochschul- und Studierendenpfarrer
Marcus KötzingKirchgemeinde St. Andreas
VakanzKirchgemeinde St. Markus

Ausschüsse

Der Auftrag und die rechtliche Stellung:

Unser Kirchenvorstand hat zur Bearbeitung bestimmter Themengebiete und zur Vorbereitung von Entscheidungen des Kirchenvorstandes, die nachstehenden Ausschüsse gebildet. In ihnen sind neben Kirchvorstehern ebenfalls geeignete Gemeindeglieder vertreten. Alle Ausschussmitglieder sind in dem Ausschuss, dem sie angehören, stimmberechtigt.

Im aktuellen Kirchenvorstand würden folgende Ausschüsse gebildet und besetzt:

Personalausschuss

Bau- und Friedhofsausschuss

Finanzausschuss

Öffentlichkeitsarbeit

Kirchenmusikausschuss

Kindergartenausschuss