Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsteam einer Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten darin gemeinsam an der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, von der Gestaltung der Gottesdienste und des Konfirmandenunterrichts über das Ortskirchenvermögen und die kirchlichen Gebäude bis hin zur Förderung des Gemeindeaufbaus. Die Zahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde, in unserem Fall sind es 12 im Jahr 2020 gewählte bzw. berufene Vertreter, verstärkt um unsere Pfarrer.
Dieses Leitungsgremium trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt, wobei alle Mitglieder unserer Gemeinde ab 14 (falls konfirmiert) bzw. ab 16 wahlberechtigt sind. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes stehen gerne für die Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Der Auftrag und die rechtliche Stellung des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand hat die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde. Er entscheidet im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem oder mehreren seiner Mitglieder oder einem Ausschuss zur Beratung oder zur Erledigung übertragen.
Amtszeit des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand wird für jeweils sechs Jahre gewählt. Die Legislaturperiode beginnt in der Regel jeweils mit dem Kirchenjahr und endet mit diesem.
Zusammensetzung des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand der Gemeinde wird durch Wahl und Berufung gebildet. Er besteht aus den gewählten und berufenen Kirchvorstehern, die Laien sein müssen sowie den Pfarrern der Gemeinde.
Entsprechend der Empfehlungen unserer Landeskirche besteht unser Kirchenvorstand aus den Pfarrern des Schwesternkirchverhältnisses (aktuell 7) und 12 Laien, von denen 9 gewählt und 3 berufen wurden.
Aktuelle Zusammensetzung unseres Kirchenvorstandes
Der amtierende Kirchenvorstand wurde im September 2020 gewählt und am 1. Adventssonntag 2020 (29.11.2020) in sein Amt eingeführt. Die aktuelle Legislaturperiode endet mit dem Kirchenjahr 2026, also am Ewigkeitssonntag 2026.
Aufgrund unserer Stellung als anstellende Gemeinde in der Region Chemnitz-Mitte sind alle Pfarrerinnen und Pfarrer der Region im Kirchenvorstand vertreten.
Pfarrer/in | Gemeinde |
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Gabriele Führer | Pfarrerin / Leiterin des Pfarramtes / Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes |
Frank Manneschmidt | Superintendent / Gemeindepfarrer |
Stephan Tischendorf | Pfarrer, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Ev.-luth. Kirchenbezirk Chemnitz |
Dorothee Lücke | Pfarrerin Kirchgemeinde St. Jakobi-Kreuz |
Cornelia Henze | Pfarrerin Kirchgemeinde St. Jakobi-Kreuz |
Markus Löffler | Pfarrer Trinitatiskirchgemeinde, Hochschul- und Studierendenpfarrer |
Marcus Kötzing | Kirchgemeinde St. Andreas |
Vakanz | Kirchgemeinde St. Markus |
Ausschüsse
Der Auftrag und die rechtliche Stellung:
Unser Kirchenvorstand hat zur Bearbeitung bestimmter Themengebiete und zur Vorbereitung von Entscheidungen des Kirchenvorstandes, die nachstehenden Ausschüsse gebildet. In ihnen sind neben Kirchvorstehern ebenfalls geeignete Gemeindeglieder vertreten. Alle Ausschussmitglieder sind in dem Ausschuss, dem sie angehören, stimmberechtigt.
Im aktuellen Kirchenvorstand würden folgende Ausschüsse gebildet und besetzt: