Friedhofsverwaltung
Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen werden in Deutschland im Friedhofs- und Bestattungsrecht geregelt. Dieses Recht wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Für die Einhaltung dieses Rechts und für alle anderen administrativen Aufgaben ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
Direktlinks:
Ansprechpartner & Öffnungszeiten
Friedhofsordnung
Friedhofsgebührenordnung
Ansprechpartner Friedhofsverwaltung:
Friedhofsmeister
Mitarbeiterin Friedhofsverwaltung
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Dienstag | 16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Die Friedhofsverwaltung nimmt Bestattungsanmeldungen auch außerhalb der Öffnungszeiten an. Dazu ist eine telefonische Voranmeldung notwendig.
Friedhofsträger
Ev.-Luth. St. Petri-Schloßkirchgemeinde Chemnitz
Schlossplatz 7,
09113 Chemnitz
Friedhofsordnung
Jeder einzelne Friedhof hat eine Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung die Friedhofsverwaltung sicherstellen soll. Es werden Dinge wie die Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, Bestattungen, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln hier festgeschrieben:
Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es eine Friedhofsgebührenordnung. Hierin wird genau festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden.
Zu den Friedhofsgebühren zählen zumeist:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Die Gebühren werden in der Regel nicht von der Friedhofsverwaltung, sondern vom Stadtrat festgelegt, so dass sie von Stadt zu Stadt stark variieren können.