Friedhofsverwaltung
Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen werden in Deutschland im Friedhofs- und Bestattungsrecht geregelt. Dieses Recht wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Für die Einhaltung dieses Rechts und für alle anderen administrativen Aufgaben ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
Direktlinks:
Ansprechpartner & Öffnungszeiten
Friedhofsordnung
Friedhofsgebührenordnung

Ansprechpartner Friedhofsverwaltung:
Friedhofsmeister
Mitarbeiterin Friedhofsverwaltung
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
| Dienstag | 16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Die Friedhofsverwaltung nimmt Bestattungsanmeldungen auch außerhalb der Öffnungszeiten an. Dazu ist eine telefonische Voranmeldung notwendig.
Friedhofsträger
Ev.-Luth. St. Petri-Schloßkirchgemeinde Chemnitz
Schlossplatz 7,
09113 Chemnitz
Bankverbindung:
| Schloßfriedhof Ev.-Luth. St.-Petri-Schloßkirchgemeinde Chemnitz IBAN: DE 94 3506 0190 1631 9000 26 |
Friedhofsordnung
Jeder einzelne Friedhof hat eine Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung die Friedhofsverwaltung sicherstellen soll. Es werden Dinge wie die Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, Bestattungen, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln hier festgeschrieben:
Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es eine Friedhofsgebührenordnung. Hierin wird genau festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden.
Zu den Friedhofsgebühren zählen zumeist:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Die Gebühren werden in der Regel nicht von der Friedhofsverwaltung, sondern vom Stadtrat festgelegt, so dass sie von Stadt zu Stadt stark variieren können.