Zustiftungen
Die meisten Stiftungen werden von vermögenden Privatpersonen oder Unternehmen gegründet, die die Stiftung schon zum Zeitpunkt ihrer Gründung mit einem Stiftungskapital ausgestattet. Bei der Stiftung der Ev.-Luth. St.-Petri-Schloßkirchgemeinde Chemnitz besteht das Anfangsvermögen aus einem Barvermögen von 100.000 €, das unserer Kirchgemeinde vererbt wurde.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, zunächst ein Grundstockvermögen von etwa 500.000 € aufzubauen. Bei einem Zinssatz von 2 % ständen dann jährlich etwa 10.000 € zur Erreichung des Stiftungszwecks bereit.
Im Namen der Mitglieder unserer Gemeinde bitten wir daher um weitere Zustiftungen. Die Tätigkeit des Vorstandes ist neben der Ausgabe der Erträge für den Stiftungszweck, der Verwaltung des Stiftungsvermögens ganz überwiegend auf die Werbung weiterer Zustifter ausgerichtet.
Bankverbindung
Empfänger | Stiftung St.-Petri-Schloß-Kirchgemeinde |
Bank | KD-Bank IBAN: DE06 3506 0190 1682 0090 94 |
BIC | GENODED1DKD |
Die Verbuchung von Zustiftungen und Spenden erfolgt über das Konto der St.-Petri-Schloß-Kirchgemeinde.
Für die korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung ist es erforderlich, dass Sie im Verwendungszweck des Überweisungsauftrages einige Angaben machen. Bitte geben Sie immer das Buchungskürzel RT 4022 an. Durch das Wort „Spende“ bzw. „Zustiftung“ zeigen Sie uns, wie wir Ihre Zahlung verwenden sollen. Mit der Angabe Ihrer vollständigen Adresse im Verwendungszweck ermöglichen Sie uns darüber hinaus, Ihnen eine Spendenbescheinigung zu übermitteln.
So können Sie Stifter werden:
› per Überweisung
Mit einem Überweisungsauftrag an die Bank wird der Stiftung einmalig ein bestimmter Betrag auf ihr Bankkonto überwiesen. (Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger Ihre Adresse, damit wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung zusenden können)
› per Dauerauftrag
Mit einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, der Stiftung regelmäßig (z.B. monatlich, vierteljährlich) einen festen Betrag auf das Konto der Stiftung zu überweisen. Sie können den Dauerauftrag jederzeit widerrufen.
Zuwendungsbescheinigungen
Zuwendungsbescheinigungen erstellen wir jährlich, jeweils zu Beginn des Folgejahres für alle Zustiftungen und Spenden aus dem vorangegangenen Jahr, und senden Ihnen diese automatisch und unaufgefordert zu. Bei Spenden bitte unbedingt den genauen Spendenzweck angeben. Ganz wichtig: Bitte informieren Sie uns unbedingt über Ihre Adresse (z.B. auf dem Überweisungsträger, per Mail oder postalisch). Nur wenn wir Ihre Adresse kennen, können wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zusenden.