Reformen der Landeskirche
7. August 2026
Unsere Landeskirche ist aktuell in einem größeren Reformprozess, um mit den deutlich geringer werdenden finanziellen Mitteln und den deutlich kleiner werdenden Gemeinden gut umzugehen. Im Mai 2024 wurde von der Kirchenleitung daher eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Kirche im Wandel“ eingesetzt, die im Februar 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat (weitere Informationen unter www.kirche-im-wandel.org). Die Landessynode hat daraufhin die Kirchenleitung gebeten, der neuen Landessynode im November 2026 einen konkreten Plan zur Umsetzung vorzulegen.
Das Landeskirchenamt hat sich entschieden, noch vor der Herbsttagung der Landessynode erste einschneidende Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben zu ergreifen: Im April wurde den Kirchgemeinden mitgeteilt, dass bis 2028 abgesehen von wenigen Ausnahmen keine neuen Baumaßnahmen mehr genehmigt werden. In der Zeit soll geprüft werden, welche Gebäude langfristig noch erhalten werden können. Im Mai erfolgte dann die Mitteilung, dass ab sofort nur noch jene Pfarr-, Gemeindepädagogik- und Kirchenmusikstellen neu besetzt werden, die auch nach 2030 noch finanziert werden können. Die Berechnungen legen nahe, dass etwa ein Viertel der aktuell eingeplanten Stellen wegfallen könnte. Aktuell laufen deshalb Gespräche der Kirchenbezirke mit dem Landeskirchenamt, welche Stellen zukünftig noch erhalten und besetzt werden.
Die Entscheidungen des Landeskirchenamts bedeuten einen Einschnitt und führen zu der Frage, wie die Stellenplanung und die Bauplanung in den Kirchgemeinden so aufgestellt werden kann, dass sie in Zukunft gut funktioniert und von den Kirchgemeinden bewältigt werden kann. Die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden wird immer wichtiger. Bisher ist auch noch nicht abzusehen, wie die neue Landessynode mit den Entscheidungen des Landeskirchenamts umgehen wird und wie die konkreten Reformen von „Kirche im Wandel“ aussehen werden. Die Landessynode tagt das nächste Mal vom 13. bis 16. November.
In solchen Zeiten stellt sich auch die Frage, wie die kirchenleitenden Organe gut zusammenarbeiten können und wer welche Entscheidungen trifft. Das führt auch zu Spannungen. Im April wurde Bettina Westfeld, die Präsidentin der 28. Landessynode, von der Kirchenleitung entgegen bisherigen Traditionen nicht in die neue Synode berufen, obwohl sie dafür zur Verfügung stand.
Auch das Kirchengesetz zur Anerkennung sexualisierter Gewalt – dabei geht es unter anderem um Anerkennungszahlungen an Opfer sexualisierter Gewalt in der Landeskirche und die Besetzung der Anerkennungskommission mit unabhängigen Personen – wurde vom Landeskirchenamt erst mit einiger Verspätung und nach öffentlicher Kritik veröffentlicht. Die Landessynode hatte das Gesetz noch auf ihrer letzten Sitzung im März verabschiedet, aber schon damals waren vom Landeskirchenamt rechtliche Bedenken zur Gestaltung des Gesetzes vorgebracht worden.
Wir bitten Sie deshalb darum, dass Sie die Landeskirche in ihrem Reformprozess, die neue Landessynode, die Kirchenleitung und die Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes in Ihrer Fürbitte bedenken. Es sind schwierige Entscheidungen, die anstehen – und sie sollen doch dem einen dienen: dass Menschen in unseren Gemeinden Gottes Liebe erfahren und weitergeben können.
Pfarrer Markus Löffler